Sichere Daten- und Aktenvernichtung – Vertrauen durch Leistung
Alle MAMMUT Partner sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die selbstverständlich sämtliche Sicherheitsmaßnahmen der DSGVO und der DIN 66399 erfüllen.
Wir gewährleisten an allen Standorten die gleichen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards und bieten Ihnen gerne Leistungen über diese Standards hinaus an.
Mit Fachwissen, Erfahrung und Leistung sorgen für wir für die Sicherheit Ihrer Daten und verdienen uns Ihr Vertrauen.
Bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards
Sie erhalten an allen Standorten die gleichen Dienstleistungen, die den hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards von MAMMUT Deutschland gerecht werden.
Alle MAMMUT Deutschland Partner sind nach ISO 9001:2015 zertifizierte Fachbetriebe. Ganz nach dem Motto: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ überprüfen externe Qualitätsmanager regelmäßig die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften. Durch transparente Abläufe und strikte Sicherheitsmaßnahmen verdienen wir uns Ihr Vertrauen.
Unser Service für Sie umfasst sichere und dokumentierte Datenvernichtung, absoluten Schutz Ihrer Daten und vollständige Prozesskontrolle
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (kurz: TOM) sind abgeleitet aus der Datenschutzgrundverordnung (Art. 32 DSGVO) und beschreiben die Rahmenbedingungen, die Entsorgungsfachbetriebe für die datenschutzkonforme Vernichtung von Daten erfüllen müssen.
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen eingehalten wird und personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Datenschutzgrundverordnung
Die bereits April 2016 verabschiedete Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 im gesamten Raum der EU verbindliches Recht für alle Unternehmen und Institutionen, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Die DSGVO regelt den Umgang (Datenerhebung, -speicherung und -nutzung) mit ebendiesen personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne vorherige Einwilligung ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur in den Fällen zulässig, in denen die DSGVO dies ausdrücklich gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob diese Daten auf digitalen oder analogen Datenträgern (Papier) vorliegen.
Daten- und Aktenvernichtung nach DIN 66399
Die DIN 66399 ersetzte 2012 vorangegangene Regelungen und ist der aktuelle europäische Standard (ISO 21964) zur datenschutzkonformen Vernichtung schutzwürdiger Unterlagen und Informationen.
Das bedeutet, dass alle Unternehmen, Institutionen und anderen Stellen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, diese datenschutzkonform zu vernichten haben. Die Regeln, wie dies umgesetzt werden soll, definiert die DIN 66399.
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